Seit dem 1. November 2011 gilt die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung, welche Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern zu regelmäßigen Trinkwasserkontrollen verpflichtet. Die Probenahme und Analyse darf nur von einem akkreditierten Labor, das in den Landeslisten aufgeführt ist, durchgeführt werden. Wir sind zertifizierte Probenehmer, arbeiten mit einem akkreditierten Labor zusammen und unterstützen Sie bei diesem komplexen Thema gerne umfassend.
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